Asbestbeseitigung nach TRGS 519 Anlage 4


Entsorgung von Welleternitplatten, Haus und Balkonbrüstungsverkleidungen aus Eternitplatten, wohl bekannt als "Asbestplatten".


Arbeiten an asbesthaltigen Baustoffen dürfen nur sachkundige Personen nach Richtlinie der TRGS 519 bei Einhaltung umfangreicher Schutzmaßnahmen vornehmen!


Wir sind im Besitz des Sachkundenachweises nach TRGS 519 (Anlage 3/4) und können für Sie die Demontage und Entsorgung aller festgebundenen Asbestzementprodukte übernehmen.


Erforderliche Anmeldungen bei den Behörden werden unsererseits übernommen.


Der Umgang mit Asbest und asbesthaltigen Stoffen/Produkten bleibt ausschließlich qualifiziertem, geschultem Personal unter der strikten Einhaltung arbeitsschutztechnischer Richtlinien vorbehalten! Asbest ist höchst krebserregend! Einmal eingeatmet können die Fasern vom Körper nicht ausgeschieden werden und verursachen Krebsformen wie z.B. Lungenkrebs.

Durch unsere Qualifikation für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten von Asbestzement - Produkten nach TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrenstoffe: Asbest), sind wir berechtigt auch an Ihrem Haus mit diesem Baustoff in Berührung zu kommen.